Markenrecht FAQ – Welche Ansprüche stehen mir gegen einen Verletzer meines Markenrechts zu?

 

Jede Person hat die Möglichkeit beim DPMA einen Löschungsantrag gegen eine eingetragene Registermarke stellen. Der Antrag ist zulässig, wenn er schriftlich gestellt wird, einen Löschungsgrund enthält und innerhalb von zehn Jahren nach Eintragung erfolgt. Es erfolgt eine erneute Prüfung der Marken- und Schutzfähigkeit.

Im Kollisionsverfahren geht es um die Überprüfung, ob eine neu eingetragene Marke mit einer älteren Registermarke verwechselbar ist.