Informationspflichten beim Fernabsatzvertrag

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.

§ 312g Abs. 3 BGB

Gem. § 312g Abs. 3 BGB hat der Unternehmer die [Bestellsituation](/buttonloesung) bei einem Vertrag so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der [Bestell-Button](/buttonloesung) sollte mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ zu beschriften. Die Informationen, die für die Bestellung maßgeblich sind, müssen dem Verbraucher in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zum [Bestell-Button](/buttonloesung) erteilt werden. Der [Bestell-Button](/buttonloesung) sollte sich daher als Abschluss des Bestellvorgangs (wie eine Unterschrift auf einem Vertrag) unterhalb der Pflichtinformationen befinden.
"Button-Lösung" und Bestellsituation

Artikel 246 § 1 Abs. 1 EGBGB

Des Weiteren muss der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen gem. Artikel 246 § 1 Abs. 1 EGBGB dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich folgende Informationen übermitteln:
  • seine Identität bzw. seines Vertreters im Mitgliedstaat des Wohnsitzes des Verbrauchers, das öffentliche Unternehmensregister und die entsprechende Registernummer,
  • die Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die maßgeblich ist,
  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
  • einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
  • den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile und Steuern,
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
  • die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlungsmöglichkeit und der Lieferung,
  • das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat,
  • alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat und
  • eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.