Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht des Kaufmanns. Die gesetzliche Grundlage des Handelsrechts ist heute in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB). Es ist gegliedert in fünf Bücher mit den Titeln Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsbücher, Handelsgeschäfte und Seehandelsrecht. Dazu kommen Nebengesetze, wie z.B. das Wechsel- oder Scheckgesetz, Warenzeichengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Gesellschaftsrecht.

Kaufmann kann sein, wer einen Gewerbebetrieb hat, wer sich einer bestimmten Gesellschaftsform bedient oder kraft Rechtsschein als Kaufmann handelt.

Gesellschaftsrecht

Unter Gesellschaft wird jede privatrechtsgeschäftlich begründete Vereinigung von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes verstanden. Voraussetzung einer Gesellschaftsgründung sind somit die Begründung durch Privatrechtsgeschäft, eine Vereinigung von Personen und die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Muster für einen GmbH-Gründungsvertrag

Arten von Gesellschaften

Es werden zwei Grundformen unterschieden: die Personengesellschaften und Körperschaften.

Personengesellschaften zeichnen sich durch ihre Personenbezogenheit aus. Die Gesellschafter selbst führen die Geschäfte der Gesellschaft und vertreten die Gesellschaft nach außen. Personengesellschaften sind somit auf eine enge Zusammenarbeit ihrer Mitglieder angelegt. Beispiele für Personengesellschaften sind die GbR, oHG und KG.

Körperschaften werden in nichtkapitalistische Körperschaften und Kapitalgesellschaften untergliedert. Nichtkapitalistische Körperschaften sind eingetragene Vereine und rechtsfähige Stiftungen. Für den eingetragenen Verein sind die Mitglieder Vorausetzunge, nicht aber ein Vermögen. Bei rechtsfähigen Stiftungen ist ein dem Stiftungszweck gewidmetes Vermögen Voraussetzung, nicht aber Mitglieder.

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Die gesellschaftsinterne Willensbildung, Geschäftsführung und Vertretung ist von der Individualität der einzelnen Mitglieder abgelöst und besonderen Organen übertragen. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH etc..

Gründung einer Gesellschaft

GmbH

Zur Gründung einer GmbH bedarf es eines Gesellschaftsvertrags in notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Der Inhalt des Vertrages ist in § 3 GmbH-Gesetz geregelt. Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000,00 EUR besitzen. Vor der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister muss mindestens ein Betrag in Höhe von 12.500,00 EUR eingezahlt werden. Es ist mindestens ein Geschäftsführer zu bestellen.

Hier finden Sie ein Muster für einen GmbH-Gründungsvertrag.

GbR

Die Gründung einer GbR erfolgt mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Dieser bedarf keiner Form und kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Im Gesellschaftsvertrag muss ein gemeinsamer Zweck festgelegt werden. Ist nicht anderes vereinbart, sind alle Gesellschafter geschäftsführungsbefugt.