SCHALAST & Partner
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in sog. Internettauschbörsen
Die Kanzlei SCHALAST & Partner Rechtsanwälte und Notare aus Frankfurt am Main versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Die Rechtsanwälte SCHALAST & Partner werfen den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.
Das Schreiben
Die Abmahnung umfasst in der Regel 6 Seiten. Ein Beschluss des Landgerichts sowie der Entwurf einer Unterlassungserklärung sind dem Schreiben beigefügt.
Die Forderungen der Kanzlei SCHALAST & Partner
Die Rechtsanwälte SCHALAST & Partner fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von mindestens 390,00 EUR.
Wie soll ich mich verhalten?
Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei SASSE & Partner wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.
Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.
Unsere Erfahrung
Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.
Die Rechteinhaber
SCHALAST & Partner mahnen im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:
*DigiProtect GmbH (DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH)
*3p-Label
