Lampmann, Behn & Rosenbaum

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in sog. Internettauschbörsen

Die Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum aus Köln versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen. Die Rechtsanwälte Lampmann, Behn und Rosenbaum werfen den Adressaten der Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Schreiben

Die Abmahnung umfasst in der Regel 9 Seiten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Vollmacht sind dem Schreiben als Anlage beigefügt.

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Die Forderungen von Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum

Die Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von mindestens 1.200,00 EUR.

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung von Lampmann, Behn und Rosenbaum wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

Die Rechteinhaber

Die Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum mahnt insbesondere im Auftrag der  Camino Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen ab, u.a. den Filmtitel „De helaasheid der dingen“, Belgien 2010 (dt. Titel „Die Beschissenheit der Dinge“).