AGB FAQ – Wie werden AGB wirksam einbezogen?

Wann werden AGB Vertragsbestandteil?

 

AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB). Sie liegen dagegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt wird.

AGB werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verkäufer als Verwender der AGB die andere Vertragspartei auf die AGB ausdrücklich hinweist und ihr die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB). Des Weiteren muss der Käufer mit der Geltung der AGB einverstanden sein (§ 305 Abs. 2,  am Ende BGB).