AGB FAQ – Kontokorrenteigentumsvorbehalt

 

Kann der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte Geschäftsbeziehung erweitert werden?

 

Die Erweiterung des Eigentumsvorbehalts auf die gesamte Geschäftsbeziehung wird als Kontokorrentvorbehalt oder Geschäftsverbindungsklausel bezeichnet. Hier wird der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen der laufenden Geschäftsverbindungen zwischen Käufer und Käufer erstreckt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr soll eine solche Vereinbarung grundsätzlich auch durch AGB möglich sein (BGH, Urteil vom 08.10.1986). Allerdings besteht die Gefahr der Übersicherung der Forderungen, sodass die Klausel im Einzelfall unzulässig sein kann, und zwar dann, wenn die Verwendung des Eigentumsvorbehalts als Sicherungsmittel einen Missbrauch gegen die Vertragsfreiheit darstellt (BGH, Urteil vom 23.11.1977, Az. VIII 7/76). Jedoch könne der Gefahr der Unwirksamkeit der Klausel wegen Übersicherung durch Freigabeklauseln entgegnet werden (BGH, Urteil vom 20.03.1985, Az. VIII ZR 342/83).