activeLAW mahnt im Auftrag der hgm-press Blogger wegen Foto-Nutzung ab

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Urheberrecht

Die Kanzlei activLAW versendet Abmahnungen an Privatpersonen und Journalisten, die in Blogs und auf Webseiten Fotos ohne Lizenz benutzen. Die Rechtsanwälte wurden von der Firma hgm-press Michel OHG beauftragt, wegen der Rechtsverletzungen vorzugehen.

Konkret fordert die Kanzlei activLAW von den Abgemahnten die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz, oftmals mehrere Tausend Euro.

Blogger, die Fotos ohne Einverständnis des Fotografen veröffentlichen, laufen permanent Gefahr, Abmahnungen zu erhalten. Lediglich das Framing, bei dem der Blogger sich von dem Foto derart distanziert, sodass er es sich nicht „zu-Eigen“ macht, ist zumindest nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln zulässig.

Die Unterlassungserklärung enthält aus unserer Sicht für den Abgemahnten äußerst ungünstige Formulierungen und sollte daher nicht ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden.